Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie

Am 19. Mai 2023 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 8. Mai 2023 zur Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Bioökonomie (BAnz AT 19.05.2023 B1) veröffentlicht.

Änderungsbekanntmachung bezieht sich auf die Förderrichtlinie vom 16.11.2021. Insbesondere wurde mit dieser Änderungsbekanntmachung

  • einmalig eine zusätzliche Frist für die Einreichung von Skizzen zum 15. Oktober 2023 eingerichtet.
  • die Geltendmachung und Abrechnung pauschalierter Ausgaben bzw. Kosten ermöglicht (interessant für KMUs), und.
  • die Projektlaufzeit bei Baustein A von zuvor 6 auf bis zu 12 Monate (beginnend ab dem Zugang zu der Demonstrationsanlage) verlängert.

Sie finden die Änderung auch hier.